Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Falken GmbH

Geltung

Unsere Lieferungen von Papier-, Büro- und Schreibwarenartikeln (nachfolgend "Ware") an unsere Kunden ("Käufer") erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie werden Inhalt des Kaufvertrages. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen gilt auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung, und zwar auch dann, wenn wir Lieferungen in Kenntnis der Bedingungen des Käufers vorbehaltlos an ihn ausführen.

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Vertragsabschluss, Rücktrittsvorbehalt

Unsere Angebote sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, uns ein Kaufangebot zu machen. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, technische Einzelheiten und Gewichtsangaben sind lediglich eine Beschaffenheitsvereinbarung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme durch uns zustande. Unsere Annahme erfolgt schriftlich oder durch Übersendung der bestellten Ware.

Sofern wir mit dem Käufer Teillieferungen vereinbaren, gilt jede Teillieferung als besonderes Geschäft. Etwaige Beanstandungen einer Teillieferung sind ohne Einfluß auf die weitere Abwicklung eines Auftrages.

Wird für uns nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, z. B. durch einen Insolvenzantrag, gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

Beschaffenheit

Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere Produktbeschreibungen.

Stellen wir dem Käufer Muster oder Proben zur Verfügung, sind deren Eigenschaften nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

Angaben zu den Waren, insbesondere Beschaffenheits- und Verwendungsangaben, sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart werden.

Lieferung

Lieferfristen vereinbaren wir mit dem Käufer individuell oder geben sie bei Annahme der Bestellung an.

Die Erfüllung des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.

Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung unser Lieferwerk innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls die Absendung sich aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt die Lieferfrist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.

Sofern wir aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, unsere Lieferpflicht nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), informieren wir den Käufer unverzüglich darüber und teilen ihm gleichzeitig mit, ob und wann die Lieferung voraussichtlich erfolgt. Hält die Nichtverfügbarkeit länger als drei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt von dem Vertrag hinsichtlich der nicht erfüllten Teile berechtigt. Ist die Leistung endgültig nicht verfügbar, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und werden Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten. Unsere Leistung ist insbesondere im Fall von Krieg, Naturkatastrophen, Aussperrungen, Streiks und Verkehrsstörungen nicht verfügbar.

Versand

Versandweg und Versandart werden von uns gewählt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eventuelle Wünsche des Käufers werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen. Dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Käufer.

Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware auf den Käufer über; bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Wenn der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Mehrwegverpackungen sind zu den vom Verkäufer vorgegebenen Zeiten zurückzugeben. Mehrwegpaletten sind gemäß den Tauschkriterien des Europäischen Palettenpools (www.gpal.de) Zug um Zug zu tauschen. Für jede nicht getauschte Palette hat der Käufer eine Verlustpauschale in Höhe von EUR 20,00 zu zahlen.

Zu versendende Waren werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers versichert. Jedoch werden bruchempfindliche Waren ohne besondere Weisung des Käufers gegen Transportgefahren einschließlich gewöhnlichen Bruches zu seinen Lasten versichert.

Preise, Zahlungsbedingungen

Wir berechnen für die Ware die Preise nach unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste. Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, in EURO "ab Werk" zuzüglich Versandkosten und Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware mit 2 % Skonto bzw. nach 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie unserem Bankkonto wertmäßig gutgeschrieben ist. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so sind alle bei Verzugseintritt bereits entstandenen Forderungen sofort ohne Abzug von Skonto fällig.

Unseren Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Bestellung bestehenden Kosten zugrunde. Ändern sich nach der Bestellung die Kosten, insbesondere für Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter, wesentlich, sind wir befugt, unsere Preise entsprechend zu ändern.

Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten Waren bezahlt, stehen uns jedoch noch weitere Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer zu, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten einschließlich eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos vor.

Der Käufer ist vor vollständiger Zahlung aller unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsbeziehung nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren befugt. Er hat uns über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Ware oder die abgetretene Forderung umgehend zu unterrichten.

Der Käufer darf über die von uns gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung rechtzeitig nachkommt. Er tritt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen unser Eigentumsvorbehalt besteht, bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit uns an uns ab. Der Käufer tritt anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden mit seinen Kunden bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit uns in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.

Der Käufer erteilt uns auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen. Er hat ebenso auf unser Verlangen die in unserem Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen und seine Kunden von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

Wir sind bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet.

Rechte des Käufers bei Mängeln

Der Käufer hat die Waren unverzüglich nach Empfang auf Menge, Beschaffenheit und Transportschäden zu untersuchen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unverzüglich nach Ablieferung unmittelbar beim Transportunternehmer mit Kopie an uns anzuzeigen und den Schaden gemeinsam mit dem Transportunternehmen aufzunehmen.

Offensichtliche Mängel einschließlich Falsch- und Minderlieferungen, die nicht transportbedingt sind, muss der Käufer uns innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang der Waren unter genauer Bezeichnung der gerügten Mängel schriftlich anzeigen. Erfolgt keine Mangelanzeige, haften wir für den nicht angezeigten Mangel nicht.

Ist die Ware mangelhaft, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben zu:

  • Wir haben zunächst das Recht, nach unserer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung).
  • Wir behalten uns zwei Versuche der Nacherfüllung vor. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
  • Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt der nachfolgende § 9.

Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle der Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:

  • im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,
  • im Falle des arglistigen Verschweigen eines Mangels,
  • für Ansprüche im Falle des Lieferantenregresses (§ 479 BGB).

Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie dann, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

Sofern dem Käufer nach § 9 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese in zwölf Monaten nach Lieferung. Bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist die jeweilige Versandstelle, im Übrigen Peitz.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Cottbus. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, alternativ den Sitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.

Die zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).