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Falken GmbH
Frau Elisabeth Schenk
Am Bahnhof 5
DE-03185 Peitz
Telefon: +49 35601 84-163
bewerbung@falken.eu

Förderbereich: Arbeit

Qualifizierte Ausbildung im Verbund

Unser Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg kofinanziert.

Die zweckgebundene Zuwendung wird gewährt auf der Grundlage der Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung des «Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem».

Zuwendungszweck: Die Zuwendung dient der Finanzierung der Maßnahme: Verbundausbildung – Grundlagen, Prüfungsvorbereitung Elektroniker*in für Betriebstechnik ab 1. Ausbildungsjahr.

Ziel des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem ist es, jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg zu bieten. Mit dem Ziel, die Passfähigkeit und Attraktivität der dualen Ausbildung für Jugendliche zu gewährleisten und somit ein leistungsfähiges Ausbildungssystem vorzuhalten, werden daher Maßnahmen gefördert, die dazu dienen, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu sichern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern.

Weiterbildungsrichtlinie 2022

Unsere Projekte werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg kofinanziert.

Die zweckgebundene Zuwendung wird gewährt auf der Grundlage der Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg.

Zuwendungszweck 1: Die Zuwendung dient der Finanzierung des Vorhabens Mitarbeiterführung, Führung und Konfliktmanagement, Vom Mitarbeiter zur Führungskraft 2023

Zuwendungszweck 2: Die Zuwendung dient der Finanzierung des Vorhabens Pneumatik und Hydraulik, Deutschkurs, Kreditorenbuchhaltung u.a

Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.

  • Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
  • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen
  • Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials sowie Erschließung der Potentiale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt

Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa.

Der Fonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 soll der ESF als „ESF Plus“ zu einem sozialeren Europa beitragen. Er hilft, die 2017 vereinbarten Grundsätze der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik (Europäische Säule sozialer Rechte) in die Praxis umzusetzen, damit mehr und bessere Arbeitsplätze entstehen und insbesondere benachteiligte Personengruppen in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Die Europäische Union verfolgt mit dem ESF Plus das Ziel, Menschen eine berufliche Perspektive zu geben. Im Fokus stehen (langzeit-)arbeitslose Menschen, (benachteiligte) junge Menschen, Migrant*innen, aber auch Gründer*innen sowie kleine und mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten.